Unterstützung, Orientierung und fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, gehören regelmäßige Beratungseinsätze dazu. Für viele Menschen fühlt sich das zunächst wie eine Pflicht an. Ich verstehe diese Besuche jedoch vor allem als Unterstützung: als Gelegenheit, gemeinsam auf die aktuelle Pflegesituation zu schauen, individuelle Herausforderungen zu erkennen und passende Entlastung zu finden.
Im Mittelpunkt stehen für mich nicht Kontrolle oder Bewertung, sondern der Mensch, seine Lebenssituation und das, was im Alltag wirklich gebraucht wird. Ich bringe meine fachliche Einschätzung unabhängig, klar und wertschätzend ein – mit dem Ziel, Sicherheit zu geben, Überlastung früh zu erkennen und tragfähige Lösungen mit Ihnen zu entwickeln.
Vor Ort oder online?
Der erste Termin findet immer in der eigenen Häuslichkeit statt. Gerade bei neuen Klientinnen und Klienten ist der persönliche Eindruck vor Ort wichtig, um die Pflegesituation gut einschätzen zu können.
Danach kann auf Wunsch aktuell jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz erfolgen. So bleibt persönliche Begleitung möglich und zugleich kann der Ablauf etwas flexibler gestaltet werden.
Wann sind Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?
Wer Pflegegeld bezieht, muss die Beratungseinsätze regelmäßig nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Einsatz alle sechs Monate vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden.
Dabei geht es nicht nur um eine formale Vorgabe. Die Besuche sollen helfen, die häusliche Pflegesituation gut zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Im Gespräch schauen wir gemeinsam, was im Alltag gut gelingt, wo Belastungen entstehen und welche Unterstützung im individuellen Fall sinnvoll sein kann.
Ich bringe dabei eine unabhängige, wertschätzende und fachlich fundierte Perspektive ein. So können individuelle Herausforderungen früh erkannt, passende Hilfen besprochen und Wege gefunden werden, die im Alltag wirklich entlasten.
So läuft ein Beratungseinsatznach § 37 Abs. 3 SGB XI ab
1. Ankommen und klären
Wir besprechen zunächst, wie die aktuelle Situation aussieht und welche Fragen oder Sorgen gerade im Vordergrund stehen.
2. Pflegesituation gemeinsam anschauen
Wir schauen darauf, was gut gelingt, wo Belastungen entstehen und welcher Unterstützungsbedarf sich zeigt – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Angehörige.
3. Möglichkeiten und nächste Schritte besprechen
Ich gebe eine unabhängige fachliche Einschätzung, benenne sinnvolle Hilfen und zeige Wege auf, die den Alltag stabilisieren und entlasten können.
4. Dokumentation
Zum Abschluss wird der Beratungseinsatz dokumentiert und an die zuständige Pflegekasse übermittelt.
Kosten & Kostenübernahme
Leistung der Pflegekasse: Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind Leistungen der Pflegekassen und werden ab Pflegegrad 2 immer übernommen.
Selbstzahler: Auch ohne Pflegegrad möglich. Individuell, unabhängig und auf Ihre Situation abgestimmt.
Sie sind unsicher, welche Unterstützung für Ihre Situation passt?
Schreiben Sie mir gern oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir, was Ihnen jetzt wirklich hilft.
Kontakt & Info
BEGLEITWEISE | Pflegeberatung und Schulungen Hamburg Bergedorf Inhaberin: Manuela Richter