Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Individuelle und unabhängige Pflegeberatung im Auftrag der Pflegekassen oder als Selbstzahler

Ich unterstütze Pflegebedürftige und Angehörige bei Fragen zu Pflegegraden, Leistungen der Pflegekasse, Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln und Versorgungsmöglichkeiten.
Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Entscheidungen zu erleichtern und den Pflegealltag spürbar zu entlasten – persönlich vor Ort oder online.

Ziele der Pflegeberatung
nach § 7a SGB XI

Orientierung geben, Unterstützungsbedarf klären, Passende Hilfen planen und einen individuellen Versorgungsplan erstellen.

Inhalt und Schwerpunkt

In der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nehmen wir uns Zeit, Ihre persönliche Situation ganzheitlich zu betrachten. Dabei geht es nicht um allgemeine Informationen, sondern um Orientierung, die zu Ihrem Alltag passt.

Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, Leistungen der Pflegekasse verständlich zu machen und gemeinsam zu klären, welche finanziellen Unterstützungen in Ihrer Situation möglich sind.

Viele Leistungen bleiben ungenutzt, weil sie kompliziert wirken oder nicht bekannt sind – hier schaffe ich Klarheit. Darüber hinaus schauen wir gemeinsam darauf, wie eine passende Versorgung gestaltet werden kann.

Der Weg der Pflegeberatung
Schritt für Schritt

1. Hilfe- und Unterstützungsbedarf erfassen

Gemeinsam schauen wir auf Ihre aktuelle Situation, Ihren Unterstützungsbedarf und die Fragen, die Sie im Alltag beschäftigen.

2. Zu Leistungen beraten

Ich informiere Sie verständlich über passende Leistungen der Pflegekasse und weitere Hilfen, die für Ihre Situation relevant sein können.

3. Versorgung individuell planen

Auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation entwickeln wir sinnvolle nächste Schritte und passende Unterstützungsangebote.

4. Bei der Umsetzung begleiten

Ich begleite Sie dabei, empfohlene Maßnahmen einzuordnen und die nächsten Schritte für Ihren Alltag gut vorzubereiten.

5. Veränderungen gemeinsam prüfen

Wenn sich im Pflegealltag etwas verändert, schauen wir gemeinsam, ob die bisherigen Empfehlungen noch passen oder angepasst werden sollten.

6. Angehörige entlasten

Auch mögliche Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden einbezogen, damit Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

7. Abschluss und Dokumentation

Am Ende werden die besprochenen Inhalte zusammengefasst und die Pflegeberatung fachgerecht dokumentiert.

Kosten & Kostenübernahme

Leistung der Pflegekasse:
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine Leistung der Pflegekassen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden oder ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und ein Beratungsbedarf besteht.

Selbstzahler:
Auch ohne Pflegegrad oder Antragstellung möglich. Individuell, unabhängig und auf Ihre Situation abgestimmt.

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Sie sind unsicher, welche Unterstützung für Ihre Situation passt?

Schreiben Sie mir gern oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir, was Ihnen jetzt wirklich hilft.